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      Referat Frequenzmanagement ordnet ein: AST SpaceMobile darf 70 cm nur im Notfall nutzen

      Die Meldung vom 24.4. zum Thema „AST SpaceMobile darf 70-cm-Amateurfunkband für 248 Satelliten nutzen“ hat zu erheblichen Irritationen im Kreis der UKW-Funkamateure geführt. Wir haben deshalb Bernd Mischlewski, DF2ZC, den Referenten Frequenzmanagement, um eine Bewertung gebeten.

      „Die Meldung, so wie sie veröffentlicht wurde, hat fälschlicherweise den Eindruck erzeugt, dass AST das 70-cm-Band permanent nutzen dürfe. Dem ist definitiv nicht so. Der grundsätzliche Hintergrund wurde von Martin, DL5DS, und mir bereits in der Meldung vom 5.8.2025 erläutert: https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/archiv-details/news/bedrohung-des-70-cm-bandes-durch-us-satellitensystem-1/“.

       

      Bisher hatte AST von der US-amerikanischen Fernmeldeverwaltung FCC die Erlaubnis erhalten, 25 Low-Earth-Orbit-Satelliten ins All zu schießen. Mit der aktuellen Entscheidung wurde die Gesamtzahl nun auf 248 Satelliten, die Frequenzen im 70 cm Band nutzen können, erhöht. Hierbei gilt nach wie vor, dass andere Funkdienste nicht gestört werden dürfen. Im Falle einer Störung sind die Aussendungen unverzüglich einzustellen. Auch darf AST keinen Schutz vor Aussendungen Dritter beanspruchen. Basis dafür ist die Regelung 4.4. der VO Funk, die genau so etwas erlaubt: Administrations of the Member States shall not assign to a station any frequency in derogation of either the Table of Frequency Allocations in this Chapter or the other provisions of these Regulations, except on the express condition that such a station, when using such a frequency assignment, shall not cause harmful interference to, and shall not claim protection from harmful interference caused by, a station operating in accordance with the provisions of the Constitution, the Convention and these Regulations.

       

      Wie schon bisher, darf AST im Frequenzbereich 430-440 MHz ausschließlich Notfall-TT&C (Telemetry, Tracking and Command)-Operations (ohne Erdausrichtung) durchführen. Mittenfrequenzen sind 430,5 MHz, 432,3 MHz, 434,1 MHz, 435,9 MHz und  439,9 MHz. Dies darf einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Kurios am Rande ist übrigens, dass die FCC diese Erlaubnis für ausschließlich außerhalb der USA erteilt hat. 

       

      Bei Licht betrachtet erscheint das Ganze also nicht so gravierend, wie mitunter befürchtet wurde. Auch bezieht man sich bei der FCC darauf, dass bisher keine Störungsmeldungen von Funkamateuren vorlägen. Andererseits gilt es, wachsam zu sein: Bitte melden Sie Störungen auf diesen Frequenzen unverzüglich der BNetzA!

       

      Der DARC wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Zuweisungspläne eingehalten und damit Nutzung der Amateurfunkbänder nicht unzulässig eingeschränkt wird.

       

      Am 20.4.26 wurde der BlueBird 7-Satellit (der siebte großflächige Breitband-Satellit des Unternehmens) im Rahmen einer Blue-Origin-Mission übrigens in eine deutlich niedrigere Umlaufbahn als geplant ausgesetzt und ging deshalb verloren. Das beeinträchtigt das AST-Programm jedoch kaum.


      Darüber berichtet Bernd Mischlewski, DF2ZC, DARC-Referent Frequenzmanagement

       

       

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