Stattdessen informiert sie darüber, dass die EU-Sanktionen gegenüber Russland nicht ausschließlich sogenannte Dual-Use-Güter betreffen. Damit sind solche Güter gemeint, die zivil- und militärisch verwendet werden können. Die Pressestelle weiter: „Auch andere zahlreiche Waren und verschiedene Produktgruppen (u.a. Elektronik) sind erfasst. Maßgeblich sind die jeweiligen Anhänge der EU-Sanktionsverordnung Nr. 833/2014 sowie hinsichtlich der Dual-Use-Güter die EU-Verordnung 2021/821. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die einschlägigen Verbote und Beschränkungen grundsätzlich bei der Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhr von Waren gelten. Für die sanktionsrechtliche Einstufung von Waren bzw. die Prüfung, ob eine Ware unter die Dual-Use-Verordnung fällt, ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Der Zoll überwacht die Einhaltung der EU-Sanktionen im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und stimmt sich hierbei bei Fragen zur Erfassung bestimmter Güter eng mit dem BAFA ab. Darüber hinaus ist der Zoll (Zollfahndungsdienst) bei Verdacht auf Sanktionsverstöße für strafrechtlichen Ermittlungen unter Sachleitung der jeweiligen Staatsanwaltschaft zuständig. Verstöße gegen die Russlandsanktionen werden als Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz verfolgt.“
Auf die Frage, welche Tipps der Zoll den DARC-Mitgliedern vor einem potenziellen Kauf geben kann lautet die Antwort wie folgt: „Vor einem Kauf sollten sich die Mitglieder zwingend darüber informieren, ob die betreffende Ware Einfuhrverboten unterliegt. Hierfür stehen u.a. auf der Website der EU, des BAFA und des Zolls umfangreiche Informationen zur Verfügung. Zudem steht das BAFA als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/russland.html. Darüber hinaus ist zu beachten, dass generell jede Warensendung aus einem oder in ein Drittland elektronisch beim Zoll angemeldet werden muss. Im Rahmen der Zollabfertigung wird risikoorientiert nach geltendem Unionsrecht und nationalen Rechtsvorschriften geprüft, ob die Einfuhr zulässig ist.“
Aktuelle Informationen zu den Sanktionen werden seit Beginn des Ukrainekrieges fortlaufend auf der Webseite zur Verfügung gestellt: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Embargomassnahmen/Laenderembargos/Russland/russland_node.html.

