Es scheint also voranzugehen, was das mögliche Wiederaufleben der bewährten Duldung des Amateurfunksendebetriebs im 4-m-Band angeht. Schließlich war unsere seinerzeitige Vermutung (siehe https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/aktueller-status-zur-duldung-70-mhz/), dass aus Sicht des zuständigen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) rechtliche Probleme bestünden. Mit einer Verabschiedung der o.ä. Änderung wäre zumindest die Basis geschaffen, auf 4 m Amateurfunk zu erlauben.
Allerdings ist in der Sache noch nichts endgültig: Die Verordnung wurde zwar vom Bundeskabinett beschlossen und am 9.6. als zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung an den Bundesrat weitergeleitet. Eine entsprechende Ausschusssitzung ist für den 24.6. vorgesehen, die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 10.7. terminiert. Erst dann könnte frühestens etwas beschlossen werden.
Wie lange der weitere Prozess bis zu einer möglichen Umsetzung dauert, kann derzeit nicht gesagt werden. Für die diesjährige Sporadic-E-Saison jedenfalls dürfte es zu spät sein.
Bernd Mischlewski, DF2ZC
Martin Weber, DL5DS
DARC-Referat Frequenzmanagement
