Die Machbarkeit der Einbindung der Amateurfunkstellen in die Datenbank ist bereits zweifelhaft. Für konkrete Informationsbedürfnisse von Nachbarn oder gewünschte Dokumente des Funkamateurs selbst, für beispielsweise baurechtliche Verfahren, hat sich der RTA deshalb für eine Eingangsbestätigung der BNetzA über die Abgabe der BEMFV- Anzeige ausgesprochen. „Die hohen Zugriffszahlen zeigen den großen Informationsbedarf des Bürgers“, sagt BNetzA-Präsident Matthias Kurt dazu. Die Datenbank leiste zudem einen entscheidenden Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um
Sende- und Funkanlagen. Die Informationen der Datenbank, die ständig weiterentwickelt wird, sind unter emf.bundesnetzagentur.de zu finden.