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      „Freie Fahrt“ für Funkdienste in Schleswig-Holstein

      Funk im Kfz

      Als weiteres Bundesland verlautbarte nunmehr Schleswig-Holstein in einer Pressemeldung, es werde die Aussetzung des Verbots der Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprechanlagen um ein weiteres Jahr „verlängern“. Bitte auf genaue Veröffentlichung achten, ob tatsächlich eine Aussetzung des Verbots ausgesprochen wird. Hessen will bisher nur auf die Kontrollen des dennoch ab 1.7.2020 geltenden Verbots verzichten. Hier hat der RTA wegen möglicher versicherungsrechtlicher Bedenken bereits um Nachbesserung gebeten und bittet alle betroffenen Verbände um entsprechende Unterstützung.

      Besonders erfreulich: Die Argumentation des RTA mit der Bitte um Verlängerung für alle Funkdienste und Berufsgruppen findet sich in der Pressemeldung wieder und ist damit wohl auch Entscheidungsgrundlage gewesen. Die Pressemeldung vom 3.7.2020 findet sich unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2020/III_2020/200703_Funkgeraete.html. Der RTA und der Vorstand des DARC e.V. bitten weiterhin auch die übrigen Länder, sich den positiven Beispielen anzuschließen. (Quelle: Bertram Heßler, DG2FDE)

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