Sie können einen Eilkommentar zum Verfahren 25-201 abgeben unter https://www.fcc.gov/ecfs/filings/express?proceeding[name]=25-201. Wenn Sie möchten, können Sie einen ausführlicheren Standardkommentar mit .doc-, .txt- oder .pdf-Anhängen an https://www.fcc.gov/ecfs/filings/standard senden. Bereits eingereichte Kommentare können Sie unter https://www.fcc.gov/ecfs/search/search-filings/results?q=(proceedings.name:(%2225-201%22)) einsehen. Für eine Erklärung der Probleme, die diese Satelliten verursachen, siehe diesen Beitrag von AMSAT-DL-Präsident Peter Gülzow, DB2OS: https://community.libre.space/t/asts-bluebird-1-5/12255.
Update 28. Juli:
Beim Betrieb im 430–440-MHz-Band darf AST keine schädlichen Störungen bei einer Station verursachen, die gemäß den ITU-Funkvorschriften betrieben wird, und darf keinen Schutz vor schädlichen Störungen beanspruchen, die von einer solchen Station verursacht werden. Laut Bundesnetzagentur sei anzunehmen, dass es sich nicht um eine dauerhafte Nutzung, sondern um eine kurzfristige Verwendung bei der Launch and Early Orbit Phase (LEOP) handele. Mögliche Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen könnten die Abschaltung der Service Area des Satelliten über Deutschland oder die Festlegung eines PFD Grenzwertes (Probability of Failure on Demand) zum Schutz der anderen Funkdienste in Deutschland sein. Quelle: https://www.golem.de/news/amateurfunk-us-regulierungsbehoerde-kann-frequenz-weltweit-vergeben-2507-198556.html