Nach etwa vier Wochen erhält man Post von der spanischen Telekommunikationsbehörde DGOSDCA mit der „Autorización TEMPORAL de radioaficionado para extranjeros no residentes“. Dieses PDF druckt man aus und führt es bei dem Aufenthalt in Spanien mit. Betrieb ist nur auf denjenigen Frequenzen und mit derjenigen Sendeleistung erlaubt, welche auch in Deutschland mit der entsprechenden Amateurfunkgenehmigungsklasse zulässig sind. DO1MJ hat den Prozess ausprobiert und konnte ihn gegenüber dem DARC-Auslandsreferat bestätigen. Die genaue Vorgehensweise beschreibt OM Marc in seinem Blog ausführlich unter https://do1mj.de/funkbetrieb-in-spanien-mit-der-klasse-e-lizenz/. Das DARC-Auslandsreferat hat die Information in der tagesaktuellen CEPT-Länderliste aufgenommen: https://www.darc.de/der-club/referate/ausland/funken-im-ausland/cept-laenderliste/.

