Für das Jahr 2016 hatte der DARC über den RTA bereits am 4. November 2015 um eine erneute Duldungsregelung gebeten. Mit Verweis auf die frequenzpolitische Situation im VHF-Bereich hat die Bundesnetzagentur wegen der Ablehnung durch das Verteidigungsministerium dem erneuten Wunsch der Funkamateure jedoch nicht entsprochen. Der Ermessensspielraum einer Duldungsregelung basiert ohnehin nur auf nationalen Gestattungen nach ITU-Artikel 4.4, weil für das 70-MHz-Band keine Zuweisung im Artikel 5 der ITU Radio Regulation (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst besteht. Die im letzten Jahr von der IARU-Region 1 veranlasste Eintragung in die European Common Allocation Table, kurz ECA, stellt lediglich eine Nutzungsbeschreibung dar und begründet keinen Anspruch auf Nutzung in allen Ländern. Der RTA steht weiterhin mit der Behörde und Ministerien in Kontakt, um in den Folgejahren eine erneute Duldungsregelung im 70-MHz-Bereich zu erzielen.