Aktuelles-Details

    6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

    Aktuelles-Details

      Aktuelles Detailansicht

      Ausnahmegenehmigung: Auch in Schleswig-Holstein verlängert

      Funk im Kfz

      Die bis zum 31.12.2021 bestehende Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung durch den Fahrer wird nun auch in Schleswig-Holstein verlängert. Diese Ausnahmeregelung gilt in Schleswig-Holstein vorerst bis zum 30. Juni 2022. Nachzulesen unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2021/IV_2021/211230_Verlaengerungen_Lkw_Mobilsprechgeraete.html.

      In Bundesländern, in denen es keine Ausnahmeregelung gibt, ist die Nutzung gemäß §23 Abs. 1A der STVO untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet. Darüber berichtet der Hamburg-Rundspruch.

      Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X