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      FCC bestraft asiatischen Händler für die Vermarktung nicht autorisierter Drohnensender

      Die ARRL berichtet

      Die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC hat eine so genannte Forfeiture Order (FO) gegen den asiatischen Händler HobbyKing erlassen. Die Firma mit Sitz in Hong Kong wird darin aufgefordert, eine Geldstrafe von 2861128 US-$ für die Vermarktung von Drohnensendern zu zahlen, die nicht den US-amerikanischen FCC-Regeln entsprechen. Eine Untersuchung des FCC Enforcement Bureau ergab sich teilweise aus einer Beschwerde des US-Amateurfunkverbandes ARRL aus dem Jahr 2017.

      Der Händler verkaufte demnach Drohnensender, die auf Amateur- und Nicht-Amateurfrequenzen betrieben wurden. Die Geldbuße bestätigt die in einer FCC-Mitteilung über die offensichtliche Haftung (NAL) vom Juni 2018 beantragte Geldstrafe. Die FCC sagte, ihre Untersuchung habe ergeben, dass Dutzende von Geräten, die vom Unternehmen vermarktet werden, in nicht autorisierten Funkfrequenzbändern arbeiten und in einigen Fällen mit übermäßiger Leistung betrieben werden. „Solche rechtswidrigen Übertragungen könnten wichtige Dienste der Regierung und der öffentlichen Sicherheit wie Luftfahrtsysteme beeinträchtigen“, stellte die FCC fest. Die FCC wies in der FO darauf hin, dass sie zuvor klargestellt hat, dass „Geräte, die im Amateurfunkdienst verwendet werden, vor dem Import in die USA zwar keine Genehmigung erfordern. Geräte für andere Dienste, einschließlich des CB-Funks, benötigen jedoch eine Genehmigung durch die Kommission.“ Der asiatische Händler sei weiterhin verpflichtet, nur ordnungsgemäß zugelassene Hochfrequenzgeräte zu vermarkten, so die FCC. „Wir erinnern den Händler daher daran, dass die weitere Vermarktung nicht konformer Hochfrequenzgeräte zu weiteren erheblichen Verlusten führen kann.“, so die FCC weiter. Der asiatische Händler habe 30 Tage Zeit, um die Geldstrafe zu bezahlen.

      Quelle: http://www.arrl.org/news/fcc-fines-hobbyking-nearly-3-million-for-marketing-unauthorized-drone-transmitters

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