Die ANFR ist für die Erstellung des Frequenzplans und die Zuweisung von Frequenzen im Rahmen der Spiele zuständig. Zu diesem Zweck hat sie den möglichen Frequenzbedarf ermittelt, der für die Organisation und weltweite Übertragung der Spiele benötigt wird. So soll unter anderem der Bereich 144-146 MHz während der Olympischen Spiele vom 26. Juli bis 11. August und vom 28. August bis 8. September 2024 vom offiziellen Broadcaster der Spiele und seinen Dienstleistern sowie anderen Beteiligten genutzt werden können - für Sprachanwendungen (PMR - Private Mobil Radio) in Simplexkanälen mit 6,25 und 12,5 kHz Bandbreite und bis zu 1 Watt Sendeleistung. Die Nutzung dieses Bandes wurde für Wettkampf- und Nicht-Wettkampfstätten genehmigt, d. h. für etwa 40 Orte, die sich hauptsächlich im französischen Mutterland, in der Region Paris (Paris, Elancourt, Versailles, Saint-Quentin-en-Yvelines, Saint Denis, Le Bourget, La Courneuve, Clichy Sous-Bois, Villepinte, Vaires-sur-Marne), aber auch in der Provinz in Lille, Lyon, Saint-Etienne, Marseille, Nizza, Bordeaux, Châteauroux und Nantes befinden. Darüber hinaus werden an diesen Standorten auch Frequenzen im Bereich 430-440 MHz genutzt werden, um ebenfalls Sprache (PMR) über Simplexkanäle mit 6,25 und 12,5 kHz Bandbreite und bis zu 1 Watt Sendeleistung zu übertragen. Im Band 1240 - 1260 MHz, das für den Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugeteilt ist, werden PMSE-Audio-Geräte (Programme Making and Special Effects) mit einer Leistung von bis zu 50 mW und einer Kanalbreite von bis zu 200 kHz eingesetzt. In den Bändern zwischen 2300 und 2483,5 MHz, von denen ein Teil ebenfalls dem Amateurfunkdienst zugewiesen ist, werden mobile Videoverbindungen mit bis zu 10 Watt Sendeleistung und einer maximalen Kanalbreite von 20 MHz eingerichtet. Die Frequenzen werden dem Organisationskomitee der Olympischen Spiele in Paris 2024 im Zeitraum von einem Monat vor der Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele bis zu einer Woche nach der Schlusszeremonie der Paralympischen Spiele, d. h. vom 26. Juni bis zum 15. September 2024, zur Verfügung gestellt. Damit sie unter guten Bedingungen genutzt werden können, hält die ANFR es für wesentlich, dass in der Nähe der Austragungsorte "die Nutzung durch Funkamateure während dieses Zeitraums eingeschränkt wird. Wir zählen dabei auf alle Mitglieder der Amateurfunkgemeinschaft." (Quelle: anfr.fr)