Neben der Stellungnahme des RTAs sind noch sieben weitere Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden von der Bundesnetzagentur geprüft, und es wurden entsprechende Änderungen und Berichtigungen vorgenommen.
Die wesentlichen Neuerungen werden durch das neue aufstockende Prüfungssystem eingeführt. Künftig bestehen die Prüfungen aus fünf Teilen: (1) Vorschriften, (2) Betriebliche Kenntnisse, (3) Technik für Klasse N, (4) Technik für Klasse E und (5) Technik für Klasse A. Jeder Teil umfasst 25 Fragen und muss innerhalb von maximal 45 Minuten abgeschlossen werden, wobei für den Teil „Technik für Klasse A“ 60 Minuten zur Verfügung stehen.
Zusätzlich werden künftig folgende Hilfsmittel zugelassen: (1) Anlage 1 der Amateurfunkverordnung, (2) Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland, (3) Auszüge aus dem Bandplan der IARU für 2 m und 70 cm sowie (4) Für die Prüfungsteile „Technische Kenntnisse“: die im Fragenkatalog abgedruckte Formelsammlung und Entwurfspapier für Berechnungen.
Der DARC überarbeitet gemeinsam mit der Bundesnetzagentur derzeit den Fragenkatalog. Das AJW-Referat erhielt über 200 Zuschriften, durch die sowohl Rechtschreibfehler als auch fachliche Fehler gefunden werden konnten. Die überarbeitete 3. Auflage des Katalogs sowie die maschinenlesbaren Daten sollen voraussichtlich am 20. März 2024 auf der Webseite der BNetzA veröffentlicht werden. Derzeit nimmt die BNetzA noch keine Anmeldungen für Prüfungen ab dem 24. Juni 2024 entgegen, einschließlich der Anmeldungen für die neue Amateurfunkzeugnisklasse N.
Auszug aus der Amtsblatt-Verfügung 29 / 2024:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Auszug_aus_Vfg_29_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Amtsblatt 05 / 2024 inkl. Begründung:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Amtsblatt/Einzeldownloads/amtsblatt_05.pdf?__blob=publicationFile&v=4