Sie stützten sich dabei im Wesentlichen auf den Gewährleistungsanspruch der EMV-Richtlinie, die Funkdienste gegen elektromagnetische Störungen zu schützen. Diese Richtlinie räumt den EU-Mitgliedsstaaten Sondermassnahmen ein. Weitere Informationen können in der Vorstandinformaton vom 23. Februar unter service.darc.de/voinfo nachgelesen werden.