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BNetzA veröffentlicht Amtsblattmitteilungen, RTA nimmt Stellung

Mit dem Amtsblatt 22 vom 15. November hat die Bundesnetzagentur drei Amtsblattmitteilungen zum Thema Amateurfunk veröffentlicht. Diese befassen sich mit Veröffentlichung erforderlicher Richtwerte für unerwünschte Aussendungen, Änderungen von Einzelheiten bei der Durchführung von Amateurfunkprüfungen und der Korrektur eines Druckfehlers der Mitteilung Nr. 343/2006 zum Bezug der Fragenkataloge.

Zu beiden ersten Veröffentlichungen werden die betroffenen Kreise angehört. Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) wird rechtzeitig bis zum 31.12.2006 gegenüber der Bundesnetzagentur, Referat 225, dazu Stellung beziehen. Die Mitteilungen sind als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.

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