Der RTA bittet jedoch noch um die ergänzende Einholung einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur. Der RTA ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Behörde weiterhin die Genehmigungsurkunden ausstellen sollte. In Sachen Standortbescheinigung bei baurechtlichen Verfahren wandte sich der RTA zuvor an die Landesministerien, die überwiegend positiv reagierten: Demnach genügt die für Funkamateure gewöhnliche Anzeige gemäß BEMFV-Verfahren.
Nachzulesen ist der Schriftwechsel als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo/vor2006-28.html und in der Rubrik DARC in Packet Radio.