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RTA-Anfrage zu Prüfungen und BEMFV-Anzeige bei Baugenehmigungsverfahren

Amateurfunkprüfungen sollen durch Verbände durchgeführt werden und bei baurechtlichen Verfahren ist die BEMFV-Anzeige anstelle einer Standortbescheinigung ausreichend. Dies sind die beiden Themen mit denen sich der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gewandt hat. Zum Thema Abnahme von Amateurfunkprüfungen steht das Ministerium nicht ablehnend gegenüber.

Der RTA bittet jedoch noch um die ergänzende Einholung einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur. Der RTA ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Behörde weiterhin die Genehmigungsurkunden ausstellen sollte. In Sachen Standortbescheinigung bei baurechtlichen Verfahren wandte sich der RTA zuvor an die Landesministerien, die überwiegend positiv reagierten: Demnach genügt die für Funkamateure gewöhnliche Anzeige gemäß BEMFV-Verfahren.

Nachzulesen ist der Schriftwechsel als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo/vor2006-28.html und in der Rubrik DARC in Packet Radio.

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